Durchsetzung Infektionsschutzgesetz
Durchsetzung des Infektionsschutzgesetzes für ArbeitnehmerInnen und BesucherInnen
Die 3 G Regelung ist ab sofort wirksam!
Beschäftigte: Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte eine Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen und vorlegen
Besucher: Bitte melden Sie sich an! Grundsätzlich kommt für Besucher die 2 G oder 3 G Regelung zur Anwendung.
Die Bücherbörse in der Zingster Str. darf bis auf Weiteres nicht betreten werden.
In jedem Fall benötigen wir Ihre Kontaktdaten zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten.
Für Schulklassen und LeherInnen: LehrerInnen und SchülerInnen müssen vor dem Besuch tagesaktuell getestet sein. Dies muss am Tag des Besuches schriftlich vor Ort von der Lehrkraft bestätigt werden.